Die einstweilige Anordnung im bayerischen Verfassungsprozeßrecht.
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SEBI: 91/808
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In der Arbeit geht es um die einstweilige Anordnung (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei schweren, nicht anders abwendbaren Nachteilen von Bürgern) im bayerischen Verfassungsprozeßrecht. Einer rechtsvergleichenden Einführung mit den Rechtsgrundlagen der anderen Länder folgt die Untersuchung der Zulässigkeit und Begründetheit einer solchen Anordnung. Der Autor will, im Zuge der Rechtsvereinheitlichung und Gesetzesökonomie, eine dynamische Verknüpfung von Bundes- und Landesrecht (wie in Pargr. 26 Geschäftsordnung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs durch Verweisung auf Bundesrecht geschehen) zulassen. Ein Überblick der erlassenen und abgelehnten einstweiligen Anordnungen seit 1947 schließt die Arbeit ab. rebo/difu
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Prozessrecht, Einstweilige Anordnung, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Geschäftsordnung, Verfahrensrecht, Landesrecht, Bundesrecht, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht
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Berlin: Duncker und Humblot (1990), 158 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1989)
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Prozessrecht, Einstweilige Anordnung, Rechtsschutz, Rechtsprechung, Geschäftsordnung, Verfahrensrecht, Landesrecht, Bundesrecht, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht
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Schriften zum Prozeßrecht; 94