Das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB: Von der Wirklichkeit überrannt.

Werner
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Werner

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DE

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Düsseldorf

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0340-7497

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ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039

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Abstract

Es geht um eine Bestandsaufnahme der Möglichkeiten, die dem Vermieter durch das Vermieterpfandrecht gem. §§ 562 ff. BGB zur Sicherung seiner Ansprüche gegen den Mieter zur Verfügung stehen. In einem zweiten Schritt wird dargestellt, was der Vermieter tun muss, um diese Rechte wahrzunehmen. Zu klären ist schließlich, welche praktischen Hindernisse und Entwicklungen der Rechtswirklichkeit eine erhebliche Bedeutung des Vermieterpfandrechts als wirksames Instrument der Mietsicherung blockieren. Das Mietrechtsreformgesetz hat sich im wesentlichen mit einer sprachlichen Überarbeitung der Regelung des Vermieterpfandrecht begnügt. difu

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

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Nr. 5

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S. 327-333

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