Unzuträglichkeiten bei der Heizkostenverordnung. Bruttomieten vom Gesetz nicht berücksichtigt.

Pfeifer, Frank Georg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Es wird auf die Fragestellung eingegangen, wie bei der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach der HeizkostenVO zu verfahren sei, wenn Mietverträge - hier vor allem Uraltmietverträge - eine Bruttomiete, Warmmiete bzw. Voll-Inklusivmiete zugrunde gelegt haben. Eine Abänderung der vertraglich vereinbarten Voll-Inklusivmiete in eine Teil-Inklusivmiete stößt auf rechtliche Bedenken. Eher möglich ist eine Anpassung des Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Hier bietet sich der Billigkeitsmaüstab im Sinne der §§ 315 ff. BGB an, nach der ein Heizkostenanteil aus der Inklusivmiete herauszurechnen und auf die fortwährende Teil-Inklusivmiete die Umlagen nach der HeizkostenVO aufzuschlagen sind. hg

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 36(1984)Nr.2, S.30-32, 34, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen