Die öffentliche Körperschaft. Ihre Entstehung, die Entwicklung ihres Begriffs und die Lehre vom Staat und den innerstaatlichen Verbänden in der Epoche des Konstitutionalismus in Deutschland.
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SEBI: 76/1095
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DI
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Abstract
Die öffentliche Körperschaft ist als eine rechtlich und organisatorisch selbständige Institution erst entstanden, als die alte, relativ geschlossene Ordnung des Absolutismus Anfang des 19.Jahrhunderts aufgelöst wurde.Ihr kam dabei ein Doppelcharakter zu.Sie war einerseits einer staatlichen Kontrolle unterworfen und diente der Integration der Gesellschaft in den Staat.Andererseits gewährte sie dem aufstrebenden Bürgertum einen freien Raum zur selbständigen Interessenwahrnehmung.Die Körperschaft stand als demokratisch strukturierter Verband im Gegensatz zum Staat, der durch den Monarchen repräsentiert wurde.Schrittmacher für die Entstehung selbständiger innerstaatlicher Verbände war insbesondere die Gemeinde.Heute kann die öffentliche Körperschaft nicht mehr nur durch das Demokratieprinzip erklärt werden; ihr kommt eine wichtige Funktion bei der Realisierung sozialstaatlicher Ziele zu.
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Körperschaft, Staatsverwaltung, Demokratieprinzip, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Verwaltung, Geschichte
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Berlin: Duncker & Humblot (1976), 484 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1974)
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Körperschaft, Staatsverwaltung, Demokratieprinzip, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Verwaltung, Geschichte
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Schriften zum öffentlichen Recht; 286