Gewerbesteuerzerlegung bei Wind- und Solarenergieanlagen. Erwartungen der Kommunen nicht erfüllt.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Durch die Gewerbesteuerzerlegung sollen Städte und Gemeinden mit Windkraftenergieanlagen an der Gewerbesteuer beteiligt werden, auch wenn es sich um eine vom Unternehmenssitz des Anlagenbetreibers abweichende Kommune handelt. Der aktuelle Zerlegungsschlüssel gewährleistet jedoch aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) keine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden an der Gewerbesteuer. Dies ist vor allem für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die jene mit dem Betrieb von Windkraftanlagen einhergehenden Begleiterscheinungen hinnehmen müssen, kaum nachvollziehbar. Änderungsvorschläge, die nicht nach dem steuerbilanzierten Sachanlagevermögen, sondern nach der installierten Leistung berechnet werden, sind aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Für das Steueränderungsgesetz 2015 wurden diese Empfehlungen jedoch nicht berücksichtigt.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 11/12

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S. 519-521

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