Entwicklung urbaner Fließgewässer. Tl.2: Maßnahmen und Beispiele. Merkblatt DWA-M 609-2. Entwurf.

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2016

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DE

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Hennef

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ZLB: Kws 256/373

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Das Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Gleichzeitig soll der Dialog mit dem Bürger gefördert werden. Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde es notwendig, neue Gesichtspunkte wie der mögliche Sonderstatus erheblich veränderter Wasserkörper , der kombinierte Ansatz aus Emission und Immission sowie die neue Stellung der Öffentlichkeitsbeteiligung und sozioökonomischer Abwägungsprozesse im Planungsablauf darzustellen. Dies erforderte eine Überarbeitung des Merkblattes DVWK-M 252 zu dem hiermit vorgelegten Merkblatt DWA-M 609, welches in zwei Teilen erscheint. Teil 2 (DWA-M 609-2) des Merkblattes zeigt zu dem Schwerpunkt "Planung und Umsetzung" Beispiele von wasserwirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Maßnahmen, die geeignet sind, urbane Fließgewässer in Richtung der formulierten Ziele als lebendige offene Ökosysteme - möglichst von der Quelle durchgehend bis zur Mündung - und zum Wohle der Stadtgenese zu entwickeln. Das Merkblatt richtet sich vor allem an diejenigen, denen Ausbau, Unterhaltung und Gestaltung der Fließgewässer in urbanen Gebieten obliegt. Sie haben die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die Gewässer als natürliche Ökosysteme auch im städtischen Umfeld zu pflegen, wie auch die positiven Wirkungen eines Wasserlaufs für die Bewohner zu erhalten bzw. zu entwickeln. Daher wendet sich das Merkblatt sowohl an den Fachmann der Wasserwirtschaft und der Landschaftsgestaltung als auch an den Städtebauer, Stadtplaner, Architekten sowie an alle Gruppen, die sich der Aufgabe widmen, in Siedlungsgebieten die dort lebenden Menschen zu Aktivitäten am und mit dem Wasser anzuregen. Das Merkblatt will aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten.

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99 S.

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DWA-Regelwerk; M 609-2

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