Europäische Freiwilligendienste für Jugendliche. Statusfragen und rechtspolitische Probleme.

Luchterhand
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Neuwied

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VfK: 01/1364

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SW
RE

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Abstract

1998 wurde auf Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates das gemeinschaftliche Aktionsprogramm "Europäischer Freiwilligendienst für junge Menschen" begründet. Dieser Dienst steht Jugendlichen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren offen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EG-Mitgliedstaat oder in Norwegen oder Island haben. Ziel ist es, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich im Auslnad im Rahmen eines Projektes von längerer Dauer (6 - 12 Monate) oder in einem kurzzeitigem Projekt (3 Wochen bis 3 Monate) an einer gemeinnützigen Aktivität sozialer, kultureller, humanitärer oder ökologischer Art zu beteiligen. Der Reader enthält Beiträge zum Status der Freiwilligen und zu rechtspolitischen Problemen, Länderberichte, Stellungnahmen von Organisationen, Auszüge aus einem Rechtsstreit, Rechtsdokumente und wichtige Adressen. difu

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257 S.

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