Die Öffnungsklausel im Wohnungseigentumsrecht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
0942-8860
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-2005/1873
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Mit der Entscheidung vom 20.9.2000 erklärte der BGH gesetzes- und vereinbarungsändernde Mehrheitsbeschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften für nichtig. Damit ist der bis dahin gängigen Praxis, derartige Regelungen nur mit Mehrheit der Wohnungseigentümer zu beschließen, der rechtliche Boden entzogen worden. Die Wohnungseigentümer haben jetzt die Möglichkeit in ihre Gemeinschaftsordnung eine Klausel (Öffnungsklausel) aufzunehmen, nach der über Reglungen, die eigentlich nur einstimmig getroffen werden können, die Mehrheit der Wohnungseigentümer ausreichend ist. Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf die Praxis des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere mit der Öffnungsklausel hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, dem Reglungsinhalt, der Wirksamkeit von Entscheidungen aufgrund einer solchen Öffnungsklausel, der Eintragung im Grundbuch und darüber hinaus mit Mehrheitsentscheidungen aufgrund einer Öffnungsklausel hinsichtlich der rechtlichen Einordnung, der Eintragung ins Grundbuch und der Zustimmung dinglich Berechtigter. goj/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
118 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Beiträge aus dem Fachbereich 2; 61