Gemeinden als bürgernächste Ebene gefordert. Klimaschutz durch kommunale Bauleitplanung.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Städte und Gemeinden sind Planungsträger und damit Verantwortliche für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Als bürgernächste Ebene können sie gerade über ihre Bauleitplanung sowie über die differenzierten Möglichkeiten des Städtebaurechts zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und zu einem effizienten und umfassenden Klimaschutz beitragen. Zwar kann die Bauleitplanung primär nur für eine klimagerechte Errichtung neuer Wohn- und Gewerbegebiete Sorge tragen, dennoch können sie beispielsweise auch durch die Konzentration der Siedlungstätigkeit auf Innenstädte und Ortskerne und durch die Verwirklichung des Leitbildes der "kompakten Stadt" insgesamt zu einer klimagerechten Entwicklung beitragen. Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch ein kommunales Flächenmanagement und durch die Reaktivierung innerörtlicher Brachflächen vermeidet beziehungsweise verringert klimaschädliche Individualverkehrsströme und verhindert die Versiegelung von Flächen. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die rechtlichen Möglichkeiten für den Klimaschutz im Rahmen des Baugesetzbuchs (BauGB) erläutert. Im Einzelnen wird behandelt: Klimaschutz als Grundsatz der Bauleitplanung; Klimaschutz durch zielgerichtete Darstellungen im Flächennutzungsplan; Klimaschutz durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen; Klimaschutz durch städtebauliche Verträge. Eingegangen wird außerdem auf das Repowering von Windenergieanlagen im Rahmen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und des BauGB. Abschließend werden kommunale Möglichkeiten außerhalb der Bauleitplanung erörtert.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 4
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S. 177-182