Der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 99/507

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Zusammenfassung

Der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen unterschiedlicher Regelungskomplexe verwendet. Seit der 5. GWB-Novelle 1989 ist er auch Tatbestandsmerkmal des Diskriminierungsverbots des § 26 Abs. 2 und 4 GWB. Vielfach wird eine einheitliche Auslegung des Begriffs in allen Tatbeständen des GWB angenommen. Spätestens die Herstellerleasing-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt diesen Ansatz jedoch in Frage. Der Verfasser prüft die Bedeutung des Begriffs in den verschiedenen Normen und weist nach, daß auch die Auslegung des Bundesgerichtshofs dem Konzept des § 26 Abs. 2 und 4 GWB nicht entspricht. Er entwickelt Kriterien, den Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Diskriminierungsverbots systemkonform und praktikabel zu bestimmen. Sein Auslegungsansatz beansprucht auch nach dem Inkrafttreten der 6. GWB-Novelle 1999 für den nunmehrigen § 20 Abs. 2 und 4 GWB Geltung. difu

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XV, 179 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2482