Bauordnungsrecht - Versiegelung ungenehmigter Räume. §§ 112, 113 I Nr.13 HBO, §§ 18, 19 HSOG. Hessischer VGH, Beschl. v. 20.1.1981 - IV TH 1/81.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wer ohne Baugenehmigung ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben errichtet oder benutzt, verletzt die bauaufsichtlichen Vorschriften und beeinträchtigt dadurch die öffentliche Sicherheit, zu deren Erhaltung unter anderem gehört, dass die objektive Rechtsordnung unversehrt bleibt. Die Störung der Sicherheit durch ungenehmigte Nutzung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben kann nur durch ein sofort vollziehbares Nutzungsverbot verhindert werden. Die Versiegelung von bauaufsichtlich nicht genehmigten Räumen durch die Bauaufsichtsbehörde ist als Sicherstellungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr zulässig. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bauordnungsrecht, Gefahrenabwehr, Baugenehmigung, Bauwerk, Nutzung, Nutzungsverbot, Versiegelung, Bauaufsichtsbehörde, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Beschluss
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Baurecht 12(1981)Nr.5, S.465-466
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bauordnungsrecht, Gefahrenabwehr, Baugenehmigung, Bauwerk, Nutzung, Nutzungsverbot, Versiegelung, Bauaufsichtsbehörde, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Beschluss