Von Landesbetrieben zu modernen Dienstleistungsunternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts.

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DE

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Mainz

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ZLB: 2000/1036-4

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Zusammenfassung

Bereits Mitte der 80er Jahre wurde offenkundig, dass die Strukturen eines unselbständigen, landeseigenen Betriebes ein wirtschaftliches und effizientes Arbeiten stark behindern und damit den Übergang in die Psychiatrie der Zukunft stark erschweren. Die Landesregierung hat entschieden, die landeseigenen Krankenhäuser, zu denen neben den beiden damaligen Landesnervenkliniken auch das neurologische Landeskrankenhaus zählte, im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und der Psychiatriereform zu verselbständigen. Der Bericht zeigt, dass das jetzige Landeskrankenhaus zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen geworden ist. Ziel war es, ein flexibles und eigenverantwortliches, modernes Krankenhausmanagement für die drei Landesbetriebe zu ermöglichen. Das Land Rheinland-Pfalz wollte mit dieser Verselbständigung u. a. dem im Krankenhauswesen auf Grund der Gesundheitsreform und -strukturgesetze der vergangenen Jahre bekannten Zwang zur Ökonomisierung gerecht werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen sichern. sg/difu

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74 S.

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