Die französische Kommunalverfassung nach der Dezentralisation.

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SEBI: Zs 1505-27,2
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Abstract

Die in den Jahren 1982-1986 in wesentlichen Teilen abgeschlossene Dezentralisation hat als Reform des französischen Staats- und Verwaltungssystems die einfach-gesetzliche existentiale und funktionale Rechtsstellung der 36.545 Gemeinden (Stand: 1982), 99 Departements und 22 Regionen tiefgreifend verändert. In institutioneller Hinsicht hat sie den von den Repräsentativorganen gewählten kommunalen Verwaltungsorganen die bisher der staatlichen Präfektur zustehenden vollen Exekutivbefugnisse zuerkannt und die Staatsaufsicht über die Kommunen grundsätzlich in eine verwaltungsgerichtlich abgesicherte Rechtsaufsicht umgewandelt. In kompetenzieller Hinsicht hat sie den Gemeinden namentlich eine (eingeschränkte) Planungshoheit übertragen, die nächst höhere Funktionseinheit des Departements besonders mit sozial- und gesundheitspolitischen Aufgaben betraut und den Regionen als "höchstem" kommunalen Funktionsträger Koordinations- und Verwaltungsaufgaben vor allem in den Sektoren Raumordnung und Wirtschaftsförderung überantwortet. Die vorläufige Bilanz der Reform wird insgesamt positiv beurteilt. Trotz der erheblichen Detailprobleme und einzelner kritischer Stimmen (z. B.: Staatliche Kontrollverluste, Multiplikation der Verwaltungsebenen, Politisierung der Kommunalverwaltung) kann die Umsetzung des Programms zur "Modernisierung" des französischen Staates als politisch erfolgreich angesehen werden. difu

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Verfassungsreform, Verwaltungsreform, Dezentralisation, Kommunale Selbstverwaltung, Finanzausstattung, Recht, Kommunalrecht

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 27(1988), H. 2, S. 216-236, Lit.

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Verfassungsreform, Verwaltungsreform, Dezentralisation, Kommunale Selbstverwaltung, Finanzausstattung, Recht, Kommunalrecht

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