Der Kündigunsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Das Arbeitsverhältnis im Spannungsfeld zwischen Kündigungsfreiheit und Kündigungsschutz.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2001/1051

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DI

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Abstract

Der Kündigungsschutz soll die gegenläufigen, verfassungsrechtlich geschützten Interessen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgleichen und für beide annehmbare Lösungen anbieten. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gewährt dem Arbeitnehmer Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen des Arbeitgebers. Während der sechsmonatigen Probezeit sowie Arbeitnehmer in Klein- und Kleinstbetrieben können sich indes Arbeitnehmer nicht auf die Vorzüge des Kündigungsschutzes berufen. Hier braucht die ordentliche Arbeitgeberkündigung nicht den strengen Anforderungen zu genügen, die das Kündigungsschutzgesetz an eine rechtswirksame Kündigung stellt. Die Kündigung in solchen Fällen ist aber nach § 242 BGB einer Missbrauchskontrolle zu unterwerfen. Sie hat dahingehend zu erfolgen, ob ansatzweise verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe oder aber andere nicht mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende, gleichwohl triftige und daher nicht missbräuchliche Motive für die Kündigung maßgebend waren. Wenn kein Grund vorlag, kann die Kündigung auch nicht gegen § 242 BGB verstoßen. Die Autorin prüft auch den Kündigungsschutz im Verfahrensrecht, in dem auch grundrechtliche Wertungen im Rahmen der Beweislast berücksichtigt werden müssen. kirs/difu

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277 S.

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Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 187