Wohnungsnot! - Hilft die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sieht einen Wohnungsneubedarf von mittelfristig jährlich 193.000 Wohnungen für den Zeitraum von 2010 bis 2015, langfristig dann von nur noch 183.000 Wohnungen für den Zeitraum bis zum Jahr 2025. Nun ist ein hoher Bedarf an Bauland nicht selten. Die erforderlichen Flächen sind aber nur noch in wenigen Fällen für die Kommunen verfügbar. Besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Baulandmobilisierung kommt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff. BauGB zu, so dass sich die Frage stellt, inwieweit auch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen durch die Schaffung und Bereitstellung von Bauland einen wirklichen bodenrechtlichen Ansatz zur dauerhaften Linderung der gegenwärtigen Wohnungsnot darstellen können. Dem soll in dem Beitrag nachgegangen werden.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 5

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S. 276-285

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