Bauplanungsrecht - Mitwirkung des Rates bei der abschließenden Entscheidung über den Flächennutzungsplan. §§ 2 Abs.1, 10 BBauG; § 28 GO NW. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v.13.11.1981 - Az. 10 A 1765/79.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Eine abschließende gemeindliche Willensbildung durch den Rat ist bei einer Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. § 10 BBauG, der der Gemeinde lediglich gebietet, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen, gestattet nicht die Abnahme, für einen Flächennutzungsplan sei eine abschließende gemeindliche Willensbildung entbehrlich. Sie wird vielmehr als selbstverständlich vorausgesetzt und ist überdies, weil dem kommunalen Verfassungsrecht der Länder unterworfen, bundesgesetzlicher Regelung entzogen. rh
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Recht, Flächennutzungsplanung, Planungsrecht, Bauleitplan, Gemeinde, Gemeinderecht, Rechtsprechung, Planänderung, Mitwirkungsrecht, OVG-Urteil
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Baurecht 13(1982)Nr.4, S.345, Lit.
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Recht, Flächennutzungsplanung, Planungsrecht, Bauleitplan, Gemeinde, Gemeinderecht, Rechtsprechung, Planänderung, Mitwirkungsrecht, OVG-Urteil