GG Art.12 u.14, BayBO Art.12, 85, 107. BVerwG, Urteil vom 22.2.1980 - 4 C 95.76, VGH München.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Ein generelles ortsrechtliches Verbot, durch das in reinen Wohngebieten das Anbringen von Werbeanlagen und Warenautomaten in Vorgärten und an Einfriedungen untersagt wird, verstößt nicht gegen Art. 12 und 14 GG. Maßgebend ist dabei der Gesichtspunkt, dass Werbeanlagen, die in einem gewerblich geprägten Baugebiet als angemessen empfunden und deshalb dort nicht generell untersagt werden können, in anderen Baugebieten im Hinblick auf deren unterschiedliche Funktion und auf die sich daraus ergebende anders geartete Situationsgebundenheit der Grundstücke einen störenden Eingriff bedeuten können. rh

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Recht, Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, Eigentum, Werbeanlage, Warenautomat, Wohngebiet, Rechtsprechung, VG-Urteil

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.3, S.Aus der Rechtsprechung.

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Recht, Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, Eigentum, Werbeanlage, Warenautomat, Wohngebiet, Rechtsprechung, VG-Urteil

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