Organisation des Jugendamtes - Jugendgerichtshilfe.

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Zusammenfassung

Die Jugendgerichtshilfe leistet Gerichtshilfe und erzieherische Hilfe im jugendgerichtlichen Verfahren und hat hierbei Ermittlungsaufgaben, Beratungsaufgaben und Erziehungsaufgaben zu erfüllen. Es wird die Einrichtung eines besonderen Sozialdienstes ''Jugendgerichtshilfe'' empfohlen. Nach welchem Gesichtspunkt (Buchstaben- oder Regionalprinzip) eine arbeitsmäßige Aufteilung innerhalb des besonderen Sozialdienstes ''Jugendgerichtshilfe'' erfolgen soll, muß letzlich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Gerichte entschieden werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Jugendgerichtshilfe, Jugendamt, Sozialer Dienst, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1976), 24 S.,

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Jugendgerichtshilfe, Jugendamt, Sozialer Dienst, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 9/76