Dienstunfallrechtliche Fragen bei "schockierenden" Personalgesprächen und Mobbing.
Kohlhammer
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Kohlhammer
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
0514-2571
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 730 ZB 2559
TIB: ZB 3110
TIB: ZB 3110
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Auch im öffentlichen Dienst nehmen leider die psychischen Erkrankungen zu. Die Rechtsprechung muss sich zunehmend mit Fällen befassen, bei denen personelle Maßnahmen auf den Beamten traumatisierende Wirkungen haben und in den vorzeitigen Ruhestand führen. Ohnmachtsanfälle bei kritischen Personalgesprächen und die Entwicklung von Depressionen nach der Mitteilung der Einleitung von Disziplinarverfahren oder Versetzung und Umsetzung, werfen die Frage auf, ob es sich um Dienstunfälle i. S. d. § 31 BeamtVG handelt. In den letzten Jahren ist eine Häufung entsprechender Anträge auf Anerkennung als Dienstunfall und anschließender Klagen festzustellen. Der Beitrag skizziert deshalb bei "schockierenden" Dienstgesprächen und Personalmaßnahmen die Grenzlinie zwischen einem Dienstunfall und dem, was ein Beamter als sozialadäquat hinzunehmen hat bzw. wo erst eine im eigenen Risikobereich liegende besondere individuelle Disposition zur Erkrankung geführt hat. Im Gesamtkontext wird ferner dargestellt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Mobbing eines Beamten für das Opfer ein Dienstunfall sein kann und Schadensersatzansprüche auslöst.
Description
Keywords
Journal
Zeitschrift für Beamtenrecht
item.page.issue
Nr. 12
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 404-412