Planungs- und finanzpolitische Forderungen zur Verkehrsberuhigung.
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IRB: Z 629
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Abstract
Der Pkw-Bestand hat 1960-1984 um 46 % zugenommen und damit auch den Lärm die Abgase und die Sicherheitsgefährdung der Einwohner in den Innenstädten. Seit Jahren wird versucht, durch verbesserte Verkehrsinfrastruktur mehr Stadtqualitaät, mehr Freiraum und besseres Wohnumfeld zu schaffen, wofür der Sammelbegriff Verkehrsberuhigung sich in der Stadt- und Verkehrsplanung eingebürgert hat. Durch Bau von innerstädtischen Umfahrungsstraßen, Ortsumgehungen, Verbesserung der Parkraumplanung und des öffentlichen Personennahverkehrs wird einem überdurchschnittlichen Anwachsen des Pkw-Verkehrs entgegengewirkt. Über die Bemühungen der Verkehrsberuhigung sind die Ansichten verschieden. Es ist zu unterscheiden zwischen Verkehrsberuhigung in einzelnen Wohnstraßen, in größeren Wohnbereichen, in der Innenstadt, in Stadtteilen und in einem Gesamtstadtgebiet. Die hiernach gewählten Maßnahmen unterscheiden sich. Besondere Berücksichtigung erfordert die Finanzierung. Zuständig sind die Gemeinden. Beteiligung von Einwohnern ist kaum zu erwarten. Staatliche Förderung ist nicht von vornherein gegeben. Förderungsbeihilfen sind im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes des Bundes und der Länder sowie des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes möglich. (-z-)
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Keywords
Verkehrsberuhigung, Finanzierung, Wohngebiet, Innenstadt, Wohnstraße, Finanzpolitik, Förderungspolitik, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr
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Straßenverkehrstechnik, Bonn 30(1986), Nr.4, S.146-149
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Verkehrsberuhigung, Finanzierung, Wohngebiet, Innenstadt, Wohnstraße, Finanzpolitik, Förderungspolitik, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr