Zivilrechtliche Aspekte der Belästigung durch Verkehrslärm.

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BBR: Z 2462

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Der Artikel behandelt die nach österreichischem Recht einschlägigen Bestimmungen (§ 364 a ABGB) betreffend behördlich genehmigte Anlagen, Ortsüblichkeit und Aktivlegitimation nachbarrechtlicher Ansprüche. Die Untersuchung befasst sich mit dem Unterlassungsanspruch sowie dem Umfang des Schadenersatzes. Es wird festgestellt, dass auch zwischen Bundesstraßen- und Privatgrundstücken privates Nachbarrecht anwendbar ist. Beeinträchtigungen durch Einwirkungen einer behördlich genehmigten Anlage legitimieren eine Kündigung des Vertrages oder eine Minderung des Bestandzinses. KDZ

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Schlagwörter

Recht, Umwelt, Immission, Verkehr, Verkehrslärm, Genehmigung, Schadenersatz, Bestand, Zivilrecht, Nachbarrecht

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Verkehrsannalen, Wien 28(1982)Nr.3, S.5-29

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Recht, Umwelt, Immission, Verkehr, Verkehrslärm, Genehmigung, Schadenersatz, Bestand, Zivilrecht, Nachbarrecht

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