Die Störungen, nicht die Nutzungen regulieren! Von der Baunutzungsverordnung zu einem Planungsrechtsrahmengesetz – Voraussetzung für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Informationskreis für Raumplanung
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Dortmund

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0176-7534

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353560-5

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ZLB: Kws 155 ZB 6864

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Abstract

Die Baunutzungsverordnung beruht auf der Charta von Athen und der darin proklamierten Trennung der Lebensfunktionen Wohnen, Arbeiten, Erholen und Verkehr. Sie steht der Schaffung gemischter, lebendiger, wohnlicher Städte bis heute im Wege. Mit Blick auf die Herausforderungen des Stadtumbaus, der Innenentwicklung und die Zukunft des Wohnens in der Stadt ist das überholte Leitbild der Funktions- und Nutzungstrennung und der aufgelockerten Stadt zur Seite zu legen und ein von Grund auf neues Regelwerk aufzustellen. Zwar stehen viele Planende, Planungswissenschaftler und vor allem Planungsbehörden solch einem Paradigmenwechsel skeptisch bis ablehnend gegenüber. Doch die Nachteile der Baunutzungsverordnung sind zu erheblich, als dass ein Festhalten an ihr länger gerechtfertigt ist.

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Raumplanung : Fachzeitschrift für räumliche Planung und Forschung

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56-61

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