Gutachten zur Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen. Endbericht.
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DE
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Bonn
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Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung 2007 beschlossen, Nachtstromspeicherheizungen langfristig durch primärenergetisch günstigere Wärmeversorgungen zu ersetzen. Diese Umstellungsverpflichtung sollte in der zur Novellierung anstehenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verankert werden. Mit der Untersuchung waren vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes aus dem Energieeinsparungsgesetz die Grenzen der Wirtschaftlichkeit des Austausches von Nachtspeicherheizungen auszuloten. Eine im Februar 2007 für das Bundesumweltministerium erstellte Studie der IZES GmbH und des Bremer Energie Institutes hatte bereits aufgezeigt, dass Nachtstromspeicherheizungssysteme wesentlich mehr Primärenergie zur Erreichung einer bestimmten Raumtemperatur als ihre üblichen Alternativen benötigen, dass sie in entsprechendem Maße zu einer Anhebung der CO2-Emissionen beitragen und somit der Austausch dieser Heizsysteme aus Umweltgesichtspunkten empfehlenswert ist. Die Untersuchung soll die Grenzen der Wirtschaftlichkeit abschätzen und feststellen, für welche Bereiche eventuell Ausnahmeregelungen erforderlich sind. Daher wurden hier die Ansätze der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus der Vorstudie für die Umstellung von Nachtspeicherheizungen vertieft. Die Ergebnisse bilden die Basis für die abgestufte Vorschrift zur Austauschpflicht von Nachtspeicherheizungen innerhalb der EnEV 2009.
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63 S.
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BBSR-Online-Publikation; 20/2009