Die Staatshaftungsgesetze der neuen Länder. Kommentar. Zugleich ein Beitrag zur rechtstatsächlichen Situation und zur Reform des Staatshaftungsrecht.
Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz
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DE
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Berlin
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ZLB: 98/3641
DST: B 83/207
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RE
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Abstract
Die Partner des Einigungsvertrages fügten mit der Geltung einer modifizierten Fassung des DDR-Staatshaftungsgesetzes der Vielfalt öffentlich-rechtlicher Ersatzleistungen einen weiteren Anspruch hinzu: In den neuen Ländern sowie im Ostteil von Berlin wurde eine Staatshaftung kodifiziert, deren Kern Verschuldungsunabhängigkeit und Unmittelbarkeit bilden. Mittlerweile haben alle neuen Länder ihr Staatshaftungsrecht geändert. Mit dem Kommentar werden die Staatshaftungsgesetze erstmals umfassend dargestellt und erläutert. Neben landesrechtlichen Besonderheiten finden zahlreiche, z.T. noch unveröffentlichte gerichtliche Entscheidungen Berücksichtigung. Um die Gesamtkonzeption der Staatshaftung zu verstehen, wird auch der juristische Ursprung, also das DDR-Staatshaftungsgesetz, skizziert. Ihm kommt besondere Bedeutung zu, da es bei vor dem 3. Oktober 1990 eingetretenen Schadensfällen weiterhin Anwendung findet. Die Schwierigkeiten, die die Umsetzung der Regelungen in die behördliche und gerichtliche Praxis mit sich bringt, werden anhand umfangreichen rechtstatsächlichen Materials verdeutlicht, das in den neuen Ländern gewonnen werden konnte. Die Verfasser runden ihr Werk mit Überlegungen zu einer dringend notwendigen - bundesweiten - Reform des Staatshaftungsrecht ab. difu
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XXI, 562 S.