Verschärfte Vorgaben. Niedrigstenergiegebäude.

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Der Energieausweis für Wohngebäude ist in folgende Klassen eingeteilt: A+ = Effizienzhaus 40; A = Mehrfamilienhaus Neubau; B = Einfamilienhaus Neubau; C-D = Einfamilienhaus energetisch modernisiert; E = Durchschnitt; F = Mehrfamilienhaus energetisch nicht wesentlich modernisiert; G-H = Einfamilienhaus energetisch nicht wesentlich modernisiert. Die Bundesregierung hat mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) den Mindeststandard für das Bauen gesetzlich neu festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2016 ist die nächste Verschärfung in Sicht. Gesamtziel ist, dass ab 2021 ausschließlich Gebäude errichtet werden, die ihren Energiebedarf überwiegend selbst decken (Niedrigstenergiegebäude). Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten wird um 25 Prozent verschärft, der Transmissionswärmeverlust soll um 20 Prozent sinken. Außerdem gilt es, die aktuellen Ergänzungen im Energieausweis zu beachten. Der Energieausweis muss im Falle von Verkauf oder Vermietung dem Käufer oder Mieter eines Gebäudes vorgelegt und Kennwerte zum Endenergieverbrauch müssen künftig auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. In dem Beitrag werden die neuen Vorgaben im Einzelnen erläutert.

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Der Gemeinderat

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Nr. 10

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S. 28-29

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