Auslegung des Begriffs "Kosten" beim Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG im Falle der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 57
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden kann die Inanspruchnahme von degressiver Afa, von erhöhten Absetzungen oder von Sonderabschreibungen dazu führen, dass in die anzusetzende Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs.5 Nr.1 i.V.m. § 10 Abs.4 Nr.2 UStG ueberhöhte Werte eingehen. In solchen Fällen darf bei der Ermittlung der Kosten für Zwecke der Umsatzsteuer abweichend von der ertragsteuerlichen Behandlung nur die Afa in gleichen Jahresbeträgen zugrunde gelegt werden. Will der Unternehmer bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nur die Afa in gleichen Jahresbeträgen als Teil der Kosten behandeln, so bleibt er daran für die Dauer der Vermietung oder Verpachtung gebunden. hb
Description
Keywords
Recht, Wirtschaft, Umsatzsteuer, Kosten, Bemessungsgrundlage, Abschreibung, Umsatzsteuergesetz, Vermietung, Verpachtung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 38(1984)Nr.51/52, S.1811, Lit. =
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Wirtschaft, Umsatzsteuer, Kosten, Bemessungsgrundlage, Abschreibung, Umsatzsteuergesetz, Vermietung, Verpachtung