Die Haftung für Sachmängel und Verzug bei Bau- und Anlagenverträgen - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und amerikanischen Rechts unter Berücksichtigung der internationalen Vertragspraxis.
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1989
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SEBI: 91/3333
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Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend für das deutsche und das US-amerikanische Recht zwei in der Praxis herausragend wichtige rechtliche Themenkomplexe des Baus von Industrieanlagen, nämlich die Haftung für Sachmängel und Verzug unter besonderer Berücksichtigung des Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie des Einsatzes von Generalunternehmern. Die §§ 631 ff., 645 BGB bilden auch für die Abwicklung der neueren Formen des Industrieanlagenbaus eine hinreichende Grundlage, während im amerikanischen Recht Mängelbeseitigungs- und Erfüllungsansprüche fehlen, die jedoch meist durch Schadenersatzansprüche ausgeglichen werden können. Die Standardvertragsbedingungen erfüllen in der BRD und den USA verschiedene Aufgaben, ähneln sich inhaltlich jedoch sehr. Es besteht kein Bedarf an einer gesetzlichen Verankerung des Anlagenvertrages, da die komplizierten Verträge ohnehin weitgehend individuell vereinbart werden müssen. lil/difu
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Schlagwörter
Bauvertrag , Vertrag , Bauwerk , Anlage , Industrieanlage , Industriebau , Vertragsrecht , Sachmangel , Verzug , Mängelhaftung , Haftung , Haftungsrecht , Zivilrecht , Industrie , Rechtsvergleichung , Baurecht , Recht , Allgemein
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Berlin: (1989), XXII, 266 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1990)
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Bauvertrag , Vertrag , Bauwerk , Anlage , Industrieanlage , Industriebau , Vertragsrecht , Sachmangel , Verzug , Mängelhaftung , Haftung , Haftungsrecht , Zivilrecht , Industrie , Rechtsvergleichung , Baurecht , Recht , Allgemein