Raumordnung und Abfallbeseitiung. Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Aufstellung der Abfallentsorgungspläne ist in Baden-Württemberg landesrechtlich der obersten Wasserbehörde zugewiesen, die dabei das Einvernehmen mit der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde herstellen soll. Die oberste Wasserbehörde hat den Gesamtplan entsprechend den besonderen Behandlungsnotwendigkeiten der verschiedenen Abfallarten in Teilpläne für Hausmüll, Krankenhausabfall und sonstige Abfälle unterteilt. Ein erster Teilplan "Hausmüll", der nach breiter Diskussion bereits 1978 aufgestellt und von der Landesregierung 1979 beschlossen worden war, wurde in den 80er Jahren fortschreibungsbedürftig. Bei der Erarbeitung der neuen Entwürfe wurden die Kommunen, die Regionalplanung und die abfallerzeugenden Bereiche (Krankenhäuser und Industrie) zunächst an der Analyse und der Kriterienauswahl beteiligt und später zu den fertigen Entwürfen erneut gehört. Die Landes- und Regionalplanung kann zur Abfallplanung vor allem durch Planungsgrundlagen über die Entwicklung von Bevölkerung und Siedlung, über Trassenplanungen und ausgewiesene Schutzgebiete, aber auch über fachübergreifende Ziele der Raumordnung und Landesplanung beitragen. - (Verf.)
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Schlagwörter
Abfallbeseitigung, Regional, Fachplanungsprogramm, Landesplanung, Versorgung/Technik, Abfall
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1988), H.10, S.645-647
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Abfallbeseitigung, Regional, Fachplanungsprogramm, Landesplanung, Versorgung/Technik, Abfall