Bodenordnungsrecht - Pachtgrundstück im Umlegungsverfahren. § 48 BBauG. § 10 VwVfG. OLG Celle, Urteil vom 6.Juli 1984 - 4 U Baul 217/83.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Dauer eines Pachtverhältnisses über ein Grundstück, das in einem Bereich liegt, für den ein Umlegungsverfahren eingeleitet worden ist. Der Eigentümer des Grundstücks erklärte sich im Umlegungsverfahren mit einer Geldabfindung einverstanden und die Gemeinde trat in das bestehende Pachtverhältnis ein. Die Umlegungsstelle ging dabei aufgrund einer Anzeige nach § 3 LandpachtG von einer Laufzeit des Pachtvertrages bis 1985 aus. Nachdem der Pächter der Umlegungsstelle einen jüngeren Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis 1997 vorgelegt hatte, stellte der Umlegungsausschuss fest, dass im Falle einer Entschädigung für die Aufhebung des Pachtvertrages von einer Laufzeit bis 1985 auszugehen sei. Das LG hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurück gewiesen. Die Berufung des beteiligten Pächters hatte Erfolg. (-z-)
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Bauland, Umlegung, Verfahrensrecht, Bundesbaugesetz, Beteiligte, Rechtsprechung, Pachtvertrag, Umlegungsverfahren, Grundstückseigentümer, Abtretung, Paragraph 48, OLG-Urteil, Bodenrecht
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In: Baurecht, 16(1985), Nr.1, S.73-74
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Bauland, Umlegung, Verfahrensrecht, Bundesbaugesetz, Beteiligte, Rechtsprechung, Pachtvertrag, Umlegungsverfahren, Grundstückseigentümer, Abtretung, Paragraph 48, OLG-Urteil, Bodenrecht