Die Finanzverfassung vor und nach der Wiedervereinigung.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2002/3460

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DI

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Abstract

Die Arbeit umreißt zunächst die Bestimmungen der Finanzverfassung (X. Abschnitt des Grundgesetzes) und zeigt auf, dass sich die Finanzverfassung bei der Wiedervereinigung und der Konsolidierung danach nicht bewährt hat, da sie verfassungswidrig in wesentlichen Teilen in ihrer Anwendbarkeit ausgeklammert wurde, obwohl die sofortige und vollständige Erstreckung der Finanzverfassung auf das Beitrittsgebiet unter Ausschöpfung des Instrumentariums des Grundgesetzes möglich gewesen wäre. Nachdem die Arbeit die Möglichkeiten aufzeigt, dem finanzpolitischen Großereignis der Wiedervereinigung unter Anwendung grundgesetzlicher Regelungen Herr zu werden, wird die für die Zeit ab 1995 gefundenen Lösung skizziert und bewertet. Anhand ausgewählter Regelungen des derzeitigen Finanzausgleichs wird unter Einbeziehungen der von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gestellten Normenkontrollanträge. Die Rechtmäßigkeit des von Art. 107 Abs. 2 GG geforderten, in den §§ 4 ff. FAG 1995 geregelten Länderfinanzausgleichs im Lichte der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 diskutiert. Der letzte Teil ist der Diskussion der wichtigsten Reformvorschläge der Finanzverfassung gewidmet: der Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz der Länder, der Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs, den Reformansätzen zu Art. 104a GG, der Umgestaltung der Bundesbeteiligung an Länderaufgaben und letztlich der Frage nach einer Neugliederung des Bundesgebietes. goj/difu

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III, 202 S.

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