Regionales Flächenentwicklungsprogramm -gewerbe und Industrie- für den Emscher-Lippe-Raum. Regionalkonferenz Emscher-Lippe Arbeitskreis 1.1.
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1990
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SEBI: 91/1810-4
BBR: C 21 836
BBR: C 21 836
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Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund, daß 1987 keine Ballungskernstadt des Emscher-Lippe-Raumes - ausgenommen Oberhausen - in der Lage war, eine zusammenhängende Gewerbefläche von mindestens 5 ha Größe für eine sofortige Industrieansiedlung zur Verfügung zu stellen, wurde die Beseitigung des Mangels als Ziel in dem Gebietsentwicklungsplan aufgenommen. In Form eines Arbeitskreises haben sich die betreffenden Städte interkommunal abgestimmt und ein auf regionalem Konsens beruhendes Programm zur Mobilisierung von regional bedeutsamen Gewerbe- und Industrieflächen und zur Reaktivierung von Bergbau- und Industriebrachen verständigt. In diesem regionalen Flächenentwicklungsprogramm werden Prioritäten der Industrie- und Gewerbeflächenerschließung für die kurz-, mittel- und langfristige Nutzung festgelegt. Da sowohl die Vorgehensweise bei der Programmerarbeitung als auch das Programm selbst eine Vorbildfunktion für andere Regionen einnehmen können, werden diese in dem Heft dokumentiert. gb/difu
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Castrop-Rauxel: (1990), 47 S., Abb.; Tab.
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Serie/Report Nr.
Materialien zur Stadtentwicklungsplanung Castrop-Rauxel; 24