Die strafrechtliche Erfassung des Mißbrauchs der Berlinförderung durch Abschreibungsgesellschaften.
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1984
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ZZ
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SEBI: 85/21
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DI
Authors
Abstract
Zielsetzung der Abschreibungsgesellschaften dieser Art war es vornehmlich; finanzielle Vergünstigungen aus dem Berlinförderungsprogramm wahrzunehmen und die entsprechenden wirtschaftlichen Gegenleistungen für die Stadt zu erbringen. Durch Scheinfirmengründungen und ähnliche wirtschaftliche Täuschungsmanöver war eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Vergünstigungen zu beobachten.Die Autorin gibt einen ausführlichen Überblick über die Berlinförderung und ihre Nutzung inklusive mißbräuchlicher Machenschaften. Sie geht dazu insbesondere auf die strafrechtliche Relevanz nach dem Strafgesetzbuch (§ 253, 266, 264 StGB) und § 370 Abgabenordnung ein.Im einzelnen werden dabei nicht nur die Gründung der Abschreibungsgesellschaften beschrieben, sondern gerade auch die einzelnen Phasen ihres wirtschaftsschädigenden Handelns.Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Berlin GmbH & Co KG, eine Abschreibungsgesellschaft, die ihren Gesellschaftern (Kommanditisten und Anlegern) Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen unter Ausnutzung steuerlicher Vorteile des Berlinförderungsgesetzes bot. Unter dem Deckmantel solider unternehmerischer Planung wurden Gelder der Anleger nicht Zweckentsprechend verwendet, sondern flossen in die Taschen der Initiatoren. kp/difu
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Köln: Deubner (1984), IX, 183 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; FU Berlin 1983)
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Schriften zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht; 7