Berichte zum Vollzug der Störfallverordnung. Feuerungsanlagen, Zementwerke, Ziegeleien, Feinkeramik.

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SEBI: 91/5455-4

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Unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung vom 19.05. 1988 fallen alle immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen, in denen Stoffe nach Anhang II der 12. BImSchV im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sein oder bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes entstehen können, so daß bei einem Störfall eine Gemeingefahr droht. In diesem Heft wird für Feuerungsanlagen, Zementwerke, Ziegeleien und Feinkeramikwerke eine Abschätzung der im Normalbetrieb vorhandenen bzw. im Störfall entstehenden Menge an Stoffen nach Anhang II vorgenommen. Desweiteren werden Immissionsprognosen der bei einem Störfall freigesetzten Menge an Stoffen durchgeführt. gb/difu

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Störfallverordnung, Feuerungsanlage, Umweltschutz, Recht, Immissionsschutz

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München: (1990), 121 S., Tab.; Lit.

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Störfallverordnung, Feuerungsanlage, Umweltschutz, Recht, Immissionsschutz

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Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; 101