Agrarstruktur- und Regionalpolitik. Engen die EG-Richtlinien den Handlungsspielraum der Mitgliedsländer unnötig ein?
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1977
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SEBI: Zs 2441-4
BBR: Z 82a
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Zusammenfassung
Die EG-Agrarpolitik setzt sich eine Verbesserung der Produktivität zum Ziel, was eine Einkommenssteigerung impliziert und den Einsatz agrar- wie strukturpolitischer Mittel erforderlich macht. Die seit 1972 verfolgte und vielfach als zu elitär bezeichnete kohärente gemeinsame EG-Agrarstrukturpolitik, die auf eine Anpassung der landwirtschaftlichen Einkommen an das regionale Niveau der außerlandwirtschaftlichen Bereiche abzielt, bietet jedoch zwei Vorteile einmal lassen sich die Maßnahmen den regionalen Erfordernissen weitgehend anpassen und zum anderen bleibt der Handlungsspielraum der Mitgliedsstaaten sehr groß. Letzteres wird noch unterstützt durch die Tatsache, daß strukturverbessernde Maßnahmen, z.B. die ländliche und landwirtschaftliche Infrastrukturausstattung und Teile der Vermarktungs- und Verarbeitungsstruktur, ausschließlich der nationalen Verantwortung obliegen. Nationale und übernationale Interessen und Verantwortungen ergänzen somit einander. Z. Zt. steht das Zusammenwirken von Agrarstruktur- und Regionalpolitik bei der Investitionsförderung kleinerer Betriebe, der Förderung der strukturschwächsten Regionen und der Strukturanpassung im Mittelpunkt der Diskussion.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Bürger im Staat, Stuttgart 27 (1977), H. 4, S. 280-282