Der Planfeststellungsbeschluß und seine Anfechtbarkeit. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 74, 75 VwVfG.
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1985
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SEBI: 85/2206
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Zusammenfassung
Die in Pargr.Pargr. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelte Planfeststellung hat die Aufgabe, die Zulässigkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens unter Abwägung und Ausgleichung der Interessen des Trägers des Vorhabens und der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einem Verfahren zu prüfen und einer - nach außen - rechtsverbindlichen Entscheidung zuzuführen. Aufgrund der Fülle von Planfeststellungen und seiner zunehmenden Bedeutung insbesondere in bezug auf spektakuläre Bauvorhaben (Frankfurts Startbahn-West, Münchens Erding usw.) wird die Rechtsprechung und die Literatur zum Planfeststellungsbeschluß als verfahrensbeendenden Akt der Fachplanung kritisch durchleuchtet. Dazu werden der Planfeststellungsbeschluß, seine Wirkungen, das bei seinem Erlaß zu beachtende Recht und seine inhaltlichen Festsetzungen sowie - darauf aufbauend - der Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses erörtert. kp/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1985), 280 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1984)
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Serie/Report Nr.
Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 10