Regionale Raumordnungspläne als Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle - zur Rechtsnatur regionalplanerischer Ziele.
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1984
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Die Frage, ob und wie Gemeinden Ziele der Raumordnung, vor allem in Regionalplänen, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren prüfen lassen können, führt zu Überlegungen, welchen Rechtscharakter diese Ziele haben. Die Rechtsform regionaler Raumordnungspläne ist in den Bundesländern meist nicht festgelegt. Vom herkömmlichen Verwaltungsakt her beurteilt, weisen regionalplanerische Ziele deutliche Unterschiede hinsichtlich der Bestimmtheit und der Art des Vollzugs auf. Der Autor kommt zu dem Schluss, regionalplanerische Ziele seien Verwaltungsvorschriften, welche die Raumordnungsklauseln aktualisieren und ergänzen und seien damit mit Rechtsnormen vergleichbar. Das Fehlen einer gesetzlichen Festlegung der Rechtsform der Pläne dürfe mithin nicht zum Ausscheiden regionalplanerischer Ziele als Kontrollgegenstand führen. (wb)
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Deutsches Verwaltungsblatt 99(1984), Nr.16, S.767-772, Lit.