Wiedererrichtung durch Hochwasser zerstörter baulicher Anlagen.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

Abstract

Das Juni-Hochwasser 2013 war das vierte und folgenschwerste "Jahrhunderthochwasser" in Bayern in nur 15 Jahren. Ersten Schätzungen zufolge hat die jüngste Flutkatastrophe in Bayern einen Rekordschaden in Höhe von 1,3 Milliarden Euro verursacht. Neben der Landwirtschaft haben insbesondere bauliche Anlagen im Flutgebiet massive Schäden erlitten. Trotz der großen Betroffenheit und der teils existenzbedrohenden Schäden dürfen im Zuge der Schadensbehebung die bau- und umweltrechtlichen Vorgaben für den Wiederaufbau durch Hochwasser zerstörter baulicher Anlagen nicht außer Acht gelassen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen der (Wieder-)Errichtung beschädigter und zerstörter baulicher Anlagen sowie über die Konsequenzen des Hochwassers für die gemeindliche Bauleitplanung.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 24

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S. 749-756

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