Strategische Umweltprüfung für Luftreinhaltepläne.
Nomos
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Mit Verbindlichwerden der Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV für Feinstaub am 1.1.2005 sind die gebietsbezogenen Instrumente zur Luftreinhaltung in den Mittelpunkt des Fachinteresses gerückt, so vor allem die Luftreinhalteplanung nach § 47 BImSchG. Während es bei diesen Diskussionen in erster Linie um den materiellen Inhalt der Luftreinhaltepläne und Rechtsschutzfragen geht, stellt der Beitrag auf die Verfahrensebene ab, indem untersucht wird, welche Luftreinhaltepläne einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden müssen und wie sich das Verfahren zur Aufstellung eines SUP-pflichtigen Luftreinhalteplanes im Einzelnen ausgestaltet. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 5
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S. 239-243