Die Frauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung. Eine Darstellung ihrer Rechte.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 96/1326
DST: M 110/533
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RE
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Abstract
Die kommunale Pflichtaufgabe, eine Frauenbeauftragte zu bestellen, beinhaltet gleichzeitig die Pflicht, eine handlungsfähige Institution zu schaffen. Die Autorin klärt die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten, ihre Einordnung in den Behördenaufbau und den Mindestumfang der ihr zu übertragenden Aufgaben und Befugnisse. Sie nimmt Stellung zur Weisungsunabhängigkeit und zur hauptamtlichen und ehrenamtlichen Tätigkeit. Weitere Schwerpunkte sind die Bestellung der Frauenbeauftragten, ihre Beteiligung an Personalmaßnahmen und Fragen der Vergütung. Empfehlungen für die Hauptsatzung und Dienstanweisung runden die Darstellung ab. difu
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157 S.