Datenschutz - Prinzipien und Ziele. Unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Kommunikations- und Systemtheorie.

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/562

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DI

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Abstract

In der Arbeit wird Datenschutz nicht nur als ein Grundrecht neben anderen analysiert, sondern als Vorbedingung für die Realisierung jeglicher Freiheit in einer Gesellschaft, deren Existenz zunehmend auf die Verarbeitung personenbezogener Informationen angewiesen ist. Auffallend ist nunmehr zehn Jahre nach dem Volkszählungsurteil, dass auf der gesetzgeberischen Ebene versucht wird, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiter einzuschränken. Das Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung ist gesunken und steht damit im Widerspruch zur fundamentalen Bedeutung des Datenschutzes für die rechtspolitische Kultur einer Informationsgesellschaft. Der erste Teil der Studie versucht den rechtlichen Schutzgegenstand mit sozialwissenschaftlichen Mitteln zu definieren. Hier wird gezeigt, dass die freiheitsgefährdende Funktion informationsverarbeitender Systeme darin besteht, die Kommunikationsfreiheit der Betroffenen zu stören. Der Datenschutz soll diese Störung beseitigen und die kommunikative Integrität der Betroffenen garantieren. Im zweiten Teil wird der Datenschutz mit der Demokratie und der Freiheitsproblematik verbunden, rechtstheoretische Vorschläge dargestellt, welche anlässlich der Kommentierung der Volkszählungsentscheidung vertreten wurden. Abschließend wird der Datenschutz als ein Phänomen der Risikogesellschaft betrachtet. kirs/difu

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210 S.

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Frankfurter Studien zum Datenschutz; 11