Die Störfallverordnung.
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Zusammenfassung
Die Störfallverordnung vom 1.9.1980 qualifiziert die für alle genehmigungspflichtigen Anlagen geltenden Grundpflichten. Anlagen mit besonderem Gefährdungscharakter müssen künftig in Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb sowohl den Anforderungen des BImSchG als auch den besonderen Anforderungen der Störfallverordnung genügen. Der Autor gibt zenächst eine Störfalldefinition und erläutert dann die Sicherheitsvorschriften und Gefahrenquellen. Der Darstellung einer erforderlichen Sicherheitsanalyse folgt die Untersuchung von Gefahrenquellen und von Störfallauswirkungen. rh
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Recht, Zivilschutzbau, Zivilschutz, Störfallverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Immissionsschutz, Zivilschutzrecht
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Zivilverteidig.(1981)Nr.1, S.14-18, Lit.
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Recht, Zivilschutzbau, Zivilschutz, Störfallverordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Immissionsschutz, Zivilschutzrecht