Das Gebot der interkommunalen Abstimmung bei der Genehmigung von Factory-Outlet-Centern.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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0340-7489

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ZLB: Zs 2241
IRB: Z 852

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Abstract

Der Beitrag ist zugleich eine Anmerkung zum Urteil des OVP Rheinland-Pfalz vom 25.4.2001 - 8 A 11441/00. Kritisiert wird vor allem die zum Teil vertretene Auffassung, dass dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte hinsichtlich des Kaufkraftabflusses eine indizierende Wirkung für die Verletzung des gemeins-nachbarlichen Abstimmungsgebots zukommt. Es kommt nach Auffassung des Verfassers grundsätzlich auf die Bedingungen des Einzelhandels an, wie z.B. ob es um das Haupt- oder Nebenzentrum geht. Schließlich stellt der Verfasser darauf ab, dass die kommunale Planungshoheit Ausdruck der in Artikel 28 Abs. 2 verankerten Selbstverwaltungsgarantie ist, die auch das Recht zur eigenverantwortlichen Gestaltung der städtebaulichen Ordnung innerhalb des Gemeindegebiets umfasst. Soweit der Bebauungsplan nicht, um den gemeindlichen Bedarf zu decken und damit eine der Gemeinde im Rahmen ihrer Eigenverantwortung obliegende Aufgabe zu erfüllen, sondern um gezielte Kaufkraft aus Nachbargemeinden "abzuschöpfen", bedürfe dies einer besonderen Rechtfertigung, um abwägungsrechtlich vertretbar zu sein. difu

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Baurecht

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Nr. 4

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S. 562-569

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