Straßennetzentwicklung, Straßenumgestaltung und Parkraumangebot. Planerische und verkehrspolitische Anmerkungen.
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Datum
1985
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ZZ
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SEBI: Zs 345-4
IRB: Z 76
BBR: Z 212
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BBR: Z 212
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KO
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Zusammenfassung
Straßennetzerweiterungen und Straßenausbau dürfen heute nicht mehr der Kapazitätsausweitung dienen, sondern können nur über eine positive Umweltbilanz begründet werden. Leitlinie der Straßennetzentwicklung ist nach wie vor die Bündelung des Verkehrs auf Hauptstraßen und die Verkehrsentlastung der Wohnquartiere. Erforderlich ist jedoch die Weiterentwicklung des Bündelungskonzepts dahingehend, dass auf belasteten Hauptverkehrsstraßen mit Wohn- und oder Geschäftsnutzung durch kompensatorische Maßnahmen der Straßenraumumgestaltung die Belästigung durch den Kfz-Verkehr gemildert wird. Eine Änderung des modal-split zugunsten des nicht-motorisierten Verkehrs lässt sich dagegen nur mit harten Restriktionen wie einer konsequenten, flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung erreichen. (-y-)
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Der Städtetag, Stuttgart 38(1985), Nr.8(Neue Folge), S.522-525, Abb., Lit.