Staatsfreiheit des Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 92/2529

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DI
S

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Der durch die Rundfunkfreiheit geschützte Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks hat seinen Ursprung in den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und der Chancengleichheit bei der politischen Willensbildung. Er verbietet jede staatliche Einmischung bei der Gestaltung von Programminhalten. Während es Aufgabe des Gesetzgebers ist, für die die Rundfunkfreiheit gewährleistenden gesetzlichen Regelungen zu sorgen, fällt die Konkretisierung dieser Aufgaben in den Aufgabenbereich der Landesmedienanstalten, die die notwendigen Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem privaten Rundfunk wahrnehmen, jedoch kein Teil der Staatsverwaltung sind und mithin nicht das Prinzip der Staatsfreiheit des Rundfunks gefährden. Durch den weitgehenden Schutz der Landesmedienanstalten vor staatlicher Einflußnahme ist die Rundfunkfreiheit im Bereich des privaten Rundfunks weitgehend gewährleistet. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks maßt sich der Staat jedoch Befugnisse an, die ihm nach der Verfassung nicht zustehen. lil/difu

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399 S.

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Schriften zu Kommunikationsfragen; 17