Das "Reicht am Arbeitsplatz". Ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB?

Centaurus
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Centaurus

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DE

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Pfaffenweiler

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ZLB: 90/3735

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Zusammenfassung

Die Untersuchung behandelt das Recht am Arbeitsplatz (den durch einen Arbeitsvertrag begründeten Anspruch, Betriebsangehöriger zu sein und sich dementsprechend zu betätigen) als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Absatz 1 BGB, wobei nach Meinung des Autors ein absolutes Recht am Arbeitsplatz nicht existiert. Dies ist für den Bereich der rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Druckkündigungen) von Bedeutung, wo das Recht des Arbeitsnehmers auf seine Entschließungsfreiheit verletzt wird. Die unterschiedliche Argumentation nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie den Begriff des Arbeitsplatzes erläutert der Autor in einem eigenen Ansatz. Er gesteht dem Arbeitnehmer ein absolutes Recht am Arbeitsverhältnis im Sinne einer Verfügungsbefugnis zu und bei rechtswidrigen Arbeitskampfhandlungen den Tatbestand des § 823 I BGB für gegeben. rebo/difu

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XXVIII, 152 S.

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Reihe Rechtswissenschaft; 104