Sozialplanung der Behindertenhilfe.
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pro mente edition
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AT
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Linz
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Kws 5/41
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Zusammenfassung
Die Behindertenhilfeplanung beschäftigt sich mit den Bedarfen von Menschen mit Behinderung. Die Weiterentwicklung von Hilfesystemen der Behindertenhilfe bzw. des Chancengleichheitsrechts setzt sowohl die Datenerhebung (Bestandsaufnahme) als auch die Ermittlung zukünftiger Bedarfe (Bedarfsfeststellung) voraus. Dies erfolgt in den meisten Bundesländern in engem Austausch mit sozialwirtschaftlichen Leistungsanbietern, Betroffenen(verbänden), Expert*innen sowie regionalen und kommunalen Interessenvertretungen. Neue technische und behindertenpädagogische Entwicklungen werden aufgegriffen, entsprechende Projekte initiiert und begleitet. Die Herausforderungen der Behindertenhilfeplanung sind immens. In Österreich geben 20,5 Prozent der Wohnbevölkerung in Privathaushalten, das sind 1,7 Mio. Personen, das Vorliegen einer Behinderung an. Dies schließt Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, mit psychischen Problemen oder auch völlig immobile Personen mit ein. Die Behinderungsursachen sind ebenso differenziert wie die Hilfe- und Unterstützungssysteme (Begünstigte Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, Invaliditätspensionist*innen, Bezieher*innen von Versehrtenrenten, Kriegs- und Heeresopfer, Bezieher*innen erhöhter Familienbeihilfe, Pflegegeldbezieher*innen sowie Bezieher*innen von Leistungen nach dem Landesbehindertengesetz). All diese Menschen verfolgen unterschiedliche Interessen und haben unterschiedliche Bedürfnisse. Gleichwohl haben sie alle ein Recht auf Teilhabe und Mitsprache, unerheblich, welches Alter sie erreicht haben.
Beschreibung
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Zeitschrift
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Seiten
235-290
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Sozialpolitik