Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Kommentar.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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ZLB: 2005/117

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RE

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Abstract

Das am 10. März 2004 in Kraft getretene Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit in Niedersachsen regelt die Zusammenarbeit der Kommunen nicht grundlegend neu, übernimmt vielmehr die bewährten Instrumente der Zweckvereinbarung und des Zweckverbandes, ergänzt um die gemeinsame kommunale Anstalt und modifiziert deren Einsatzmöglichkeiten so, dass künftig vielfältigen Interessen und Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Kommunale Zusammenarbeit bedarf künftig nur noch sehr eingeschränkt staatlicher Genehmigung, so wenn sie Pflichtaufgaben des eigenen oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises betreffen. Ziel des Kommentars ist es, über das neue Recht zu informieren und bei der Vereinbarung kommunaler Zusammenarbeit und der Anpassung der bestehenden Formen an das neue Recht Hilfestellung zu geben. Die Anpassung ist innerhalb von zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zu vollziehen. difu

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X, 97 S.

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Kommunale Schriften für Niedersachsen