Verstößt die Möglichkeit der Nutzungsbeschränkung bei öffentlichen Einrichtungen auf Gemeindeangehörige nach Art. 21 Abs. 1 GO gegen die Grundfreiheiten der Europäischen Union?
Boorberg
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Datum
2011
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Viele Normen des Verwaltungsrechts stammen aus einer Zeit, in der an europarechtliche Fragstellungen noch nicht zu denken war. Regelungen wie in Art. 21 Abs. 1 GO finden sich bereits im Allgemeinen Preußischen Landrecht des Jahres 1774. Die aktuelle Vorschrift geht auf § 17 DGO von 1935 zurück. Heutzutage müssen sich die Normen des Verwaltungsrechts jedoch auch an europarechtlichen Vorgaben messen lassen. Es soll untersucht werden, inwiefern Art. 21 Abs. 1 GO noch für mit den Grundfreiheiten der Europäischen Union in Einklang stehend gehalten werden kann oder ob nicht vielmehr eine europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift zu verlangen wäre.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 24
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 752-755