Ökologische Gesichtspunkte spielen keine Rolle. Neuregelung der Konzessionsabgabe.
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SEBI: Zs 3327-4
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
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Zusammenfassung
Am 9.Januar 1992 ist von der Bundesregierung die "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas - Konzessionsabgabenverordnung, KAV -erlassen worden.Sie ersetzt die 1941 erlassene Konzessionsabgabenverordnung.Die Regelungen werden im Hinblick auf das Ziel, Anreize zu einer Senkung des Stromverbrauchs zu geben, kritisch diskuktiert.Es zeigt sich, daß die Regelungen Großverbraucher, Sondervertragskunden und den Heizstrom begünstigen.Auch die von verschiedenen Bundesländern vorgeschlagene Möglichkeit, daß die Gemeinden die ihnen zugeflossenen Mittel für Energiesparkonzepte einsetzen können oder müssen, wurde nicht berücksichtigt.Als kleines Zugeständnis besteht die Möglichkeit, daß die Energieversorgungsunternehmen für die Gemeinden Energiekonzepte erstellen und daß sie auf eigenem Gebiet alternative Energiekonzepte fördern dürfen.(wb)
Beschreibung
Schlagwörter
Stromtarif, Stromversorgung, Stromverbrauch, Verordnung, Konzessionsabgabe, Novellierung, Mittelverwendung, Konzessionsabgabenverordnung, Versorgung/Technik, Strom
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AKP.Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik, Bielefeld (1992), Nr.2, S.45-47, Tab.
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Stromtarif, Stromversorgung, Stromverbrauch, Verordnung, Konzessionsabgabe, Novellierung, Mittelverwendung, Konzessionsabgabenverordnung, Versorgung/Technik, Strom