Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe.
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DE
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Münster
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VfK: 06/F1856
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Abstract
In der fachlichen Diskussion des Gesetzesvorhabens wurde allgemein akzeptiert, dass eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kinder- und Jugendhilfe sinnvoll und erforderlich ist. Zwar wurde und wird vielerorts in Jugendämtern daran gearbeitet, Standards in der Kinderschutzarbeit zu entwickeln. Keinesfalls ist dies jedoch schon flächendeckende Praxis. Besondere Bedeutung kommt dabei auch dem Absatz 2 des § 8a SGB VIII zu, der bestimmt, dass "in Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, sicherzustellen (ist), dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Abs. 1 in entsprechender Weise wahrnehmen". difu
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134 S.